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Begriffsdefinitionen

Datenschutz beschäftigt sich mit dem Schutz personenbezogener Daten. Die Datenschutzgesetze regeln, wie diese Daten erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden dürfen und wann deren Löschung oder Archivierung vorgenommen werden muss. Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), worin bis dahin geltende Richtlinien größtenteils verschärft und Bußgelder signifikant erhöht wurden.

Art. 4 Nr. 1 DSGVO regelt den Begriff personenbezogene Daten. Darunter fallen „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person […] beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt […] identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind

Die DSGVO hat in der Europäischen Union Vorrang vor jeglichem nationalen Gesetz. Das Bundesdatenschutzgesetz (neu) (BDSG-neu) ergänzt in seiner jetzigen Fassung die DSGVO. Weitere bereichsspezifische Datenschutzgesetze gibt es in den Bereichen der elektronischen Kommunikation. Dafür gibt es in Deutschlang das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG). Für Evangelische Kirchen in Deutschlang gilt das DSG-EKD.

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