Wirtsanger 4, 85567 Bruck, Germany

+49 (0) 8092 8629266

datenschutz@secbase.de

Das können wir für Sie tun

Das können wir für Sie tun!

Wir erledigen für Sie alle Angelegenheiten
bezüglich des Datenschutzes und Cybersecurity!

Was kann die secBase für Sie im Detail tun?

Als „Zertifizierter Datenschutzbeauftragter IHK, 27001 Auditor“ setzen wir die EU-DSGVO, DSG-EKD/ KDG/ BDSG/ DSG bei Ihnen um. Dazu gehört auch die Absicherung der Computersysteme hinsichtlich der Cybersecurity nach den Vorgaben der BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Definition der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Bevor wir in Ihrem

Technisch-Organisatorische Massnahmen

Technische und organisatorische Maßnahmen sind die nach Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung vorgeschriebenen Maßnahmen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.

IT-Grundschutz

Als IT-Grundschutz bezeichnet die BSI, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, definierte Vorgehensweise zum Identifizieren und Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen der unternehmenseigenen Informationstechnik

Erfassung der IST-Situation im Betrieb

Vor Ort machen wir uns einen Überblick über die aktuelle Datenschutz-Situation in Ihrem Unternehmen. Dabei betrachten wir ebenfalls die vorhandene IT-Infrastruktur hinsichtlich IT-Compliance.

Einrichtung eines DSM Systems

Mit unserem Datenschutz-Management-System haben wir eine Lösung entwickelt, mit derer wir Ihnen jederzeit den aktuellen Stand Ihrer Datenschutz-Umsetzung einfach und verständlich aufzeigen können. Somit können Sie jederzeit die umgesetzten Vorgaben einsehen und nachvollziehen und behalten den Überblick.

Erarbeitung von Sicherheitskonzepten

Um Daten nachhaltig zu schützen, bedarf es sogenannter Sicherheitkonzepte. Darunter zählen IT-Security, Datenschutzkonzept, Organisationskonzept, Personalkonzept, Notfallvorsorge, etc. Wir erarbeiten mit Ihnen diese Konzepte und erstellen somit das Grundgerüst für einen nachweislich sicheren Datenschutz.

Erarbeitung der SOLL-Situation im Betrieb

Unter Berücksichtigung der für Sie geltenden gesetzlichen Grundlagen (DSG-EKD, KDG, BDSG, SGB V, LKHG) arbeiten wir uns Schritt für Schritt von der IST- zur gewünschten SOLL-Situation vor.

Erstellen eines Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten

Gem. Artikel 30 der DSGVO muss ein sogenannte Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten geführt werden. Wir prüfen für Sie, ob ein solches Verzeichnis für Sie verpflichtend ist und erstellen es gegebenenfalls gemäß der gesetzlichen Vorgaben.

Schulungen und Sensibilisierung

Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz sind gem. DSGVO verpflichtend. Wir vereinbaren mit Ihnen Termine für solche Mitarbeiterschulungen und halten diese vor Ort. Dabei erhalten Ihre Mitarbeiter umfassendes Schulungsmaterial, damit sie auch nach den Schulungen die Vorgaben zum Datenschutz immer parat haben.

Immer aktuell

Auch wir lernen jeden Tag dazu und bleiben somit immer auf dem neuesten Stand bezüglich aktueller Regelungen zum Datenschutz. Mit uns können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Datenschutz-Konzepte immer up-to-date und sicher ist.