ANONYM BLEIBEN.
SICHER MELDEN.
VERSTÖSSE AM ARBEITSPLATZ AUFDECKEN!
BITTE BEACHTEN!
Ab spätestens 17. Dezember 2023 ist die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern verpflichtend.
UNSER PORTAL BIETET IHNEN:
– Schutz Ihrer Anonymität! – Meldungsprozess = AES256 verschlüsselt – 100% Schutz gegen Ransomware und Datenspionage durch dezentrale Speicherung – Strukturiert definierter Betriebsprozess an Ihre verantwortlichen Stellen – Deutsche Netzwerkinfrastrukturtechnik
Zur Sicherheit Ihrer Daten und zum Schutz gegen Cybersecurity, setzen wir auf
ein dreifaches Clustersystem! Vertrauen Sie unserem Wissen, seit 1993!