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Umgang mit Betäubungsmittel

Was tun, wenn der Patient oder ein Angehöriger, vom Arzt nicht verschriebene Betäubungsmittel, zu therapeutischen Zwecken mitbringt?

Im Bereich der Palliativmedizin ist das ein heikles, eher ethisches zu diskutierendes Thema, gerade wenn Angehörige zum Beispiel Haschkekse zur Schmerzlinderung ihres unheilbar kranken Verwandten, backen. Generell ist die Sachlage aber folgende: Betäubungsmittel, die nicht vom Arzt verschrieben sind und von Angehörigen in das Krankenhaus  mitgebracht werden, dürfen nicht verabreicht werden. Als Beschäftigter des Krankenhauses müssen Sie die Betäubungsmittel entgegen nehmen und der Polizei aber anonym übergeben. Sie sind nicht verpflichtet, den Ursprung der Betäubungsmittel preis zu geben, außer es würde ein aktenkundiges Strafverfahren gegen die jeweilige Person oder Personengruppe vorliegen. Die Polizei muss die Betäubungsmittel dann vernichten. Bitte weisen Sie die Angehörigen darauf hin, dass Betäubungsmittel, die nicht mehr benötigt werden, nicht in den Hausmüll gehören!