Was tun, wen der der/ die, Patient/ Patientin, seine Patientenakte mitnehmen möchte?

Ausgangslage: „eine Pat. hat mich gebeten, ihr die Patientenakte aushändigen. Wissen sie wie ich aufgrund der Aufbewahrungspflicht verfahren muss? Müssen wir Kopien/Originale behalten? oder darf/muss ich auch die gesamte Akte mitgeben?“ Antwort des Datenschutzbeauftragten: Grundlage der DSGVO Ärztinnen und Ärzte sind berufsrechtlich (§ 10 Abs. 2 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin) und zivilrechtlich (§ 630g BGB) …

Was tun, wen der der/ die, Patient/ Patientin, seine Patientenakte mitnehmen möchte? Weiterlesen »