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Termin-Erinnerungsservice-DS-GVO

Ich plane in der Praxis/ Klinik/ MVZ ein Termin-Erinnerungsservice. Was ist zu beachten?

Für dieses Serviceangebot muss der Patient sein wiederrufbares Einverständnis, zur Erfassung und Speichern seiner Daten zu diesem speziellen Zweck, erklären. Sollte dafür ein externer Dienstleister eingesetzt werden, ist in der Regel ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig.