Die Polizei ruft in der Notaufnahme/ Klinik oder Praxis an und möchte eine Auskunft über einen Patienten haben.
Grundsätzlich müssen Sie sich immer davon überzeugen können, dass der/ die Anfragesteller auch berechtigt ist, eine Auskunft einzuholen. Telefonisch ist das aber unmöglich. Es kann eine X-beliebige Person am Telefon sein, die sich als Polizei, Behörde oder Angehöriger ausgibt. Daher gilt es, keinerlei Auskünfte am Telefon zu leisten. Lassen Sie sich hier auch nicht unter …