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Tag: 21. April 2020

Die Polizei ruft in der Notaufnahme/ Klinik oder Praxis an und möchte eine Auskunft über einen Patienten haben.

Grundsätzlich müssen Sie sich immer davon überzeugen können, dass der/ die Anfragesteller auch berechtigt ist, eine Auskunft einzuholen. Telefonisch ist das aber unmöglich. Es kann eine X-beliebige Person am Telefon sein, die sich als Polizei, Behörde oder Angehöriger ausgibt. Daher gilt es, keinerlei Auskünfte am Telefon zu leisten. Lassen Sie sich hier auch nicht unter …

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Dürfen Befunde/Patientendaten noch per Fax übermittelt werden?

Ein Faxversand ist grundsätzlich noch erlaubt, aber es besteht ein hohes Risiko, dass persönliche Daten von unbeteiligten Personen gelesen werden. Sie können das nur schwer überwachen. Wenn es nicht anders geht, dann ist es empfehlenswert, regelmäßig die gespeicherten Rufnummern zu prüfen und den Sendestatus zu kontrollieren. Ein begleitendes Telefonat mit dem Empfänger kann hier zielführend …

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Welche Unterlagen dürfen an Angehörige oder Erben herausgegeben werden?

Keine. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber den Familienangehörigen/Ehepartnern. Auch gilt diese über den Tod hinaus. Wir sprechen von der postmortalen Schweigepflicht. Den Erben steht jedoch unter Darlegung des berechtigten Interesses, ein Einsichtsrecht in die Patientenakte zu, soweit der Einsichtnahme nicht der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.

Die Polizei erkundigt sich in der Praxis nach einem Patienten. Was nun?

Gegenüber der Polizei gibt es grundsätzlich keine Aussageverpflichtung. Mitteilungen unterliegen in vollem Umfang der Schweigepflicht (Beispiele: Diebstahl einer Geldbörse im Wartezimmer). Die Tatsache, dass ein Patient die Arztpraxis aufsucht, unterliegt bereits der Ärztlichen Schweigepflicht. Wenn die Polizei jedoch wegen eines Gewaltverbrechens ermittelt (Mord, Totschlag etc.), könnte im Einzelfall eine Übermittlung von Patientendaten ‒ nach erfolgter …

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Eine Apotheke hat eine Nachfrage zu einem ausgestellten Rezept. Was ist zu tun?

Solche Auskünfte sind auch nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung laut Rechtsauffassung der KV Bremen zulässig. Dies gilt auch für telefonische Fragen der Apotheke, wenn ersichtlich ist, dass diese aus einer Apotheke kommt, die der Patient zur Einlösung des Rezepts aufgesucht hat. Eine Schweigepflichtsentbindung ist nicht notwendig, da die Apotheken nach der Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Abs. …

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Dürfen Rezepte an Angehörige ausgehändigt oder direkt an Pflegeheime oder Apotheken übermittelt werden?

Grundsätzlich sollte für diese Fälle eine Einverständniserklärung in schriftlicher Form vorliegen und die berechtigten Angehörigen bzw. die Apotheken/Altenheime benannt sein. Werden die Rezepte beispielsweise durch das Personal des Altenheims abgeholt, sollten diese insgesamt in einem verschlossenen, an das Altenheim adressierten Umschlag oder Karton, übergeben werden.