Grundsätzlich sollte für diese Fälle eine Einverständniserklärung in schriftlicher Form vorliegen und die berechtigten Angehörigen bzw. die Apotheken/Altenheime benannt sein. Werden die Rezepte beispielsweise durch das Personal des Altenheims abgeholt, sollten diese insgesamt in einem verschlossenen, an das Altenheim adressierten Umschlag oder Karton, übergeben werden.