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Rezepte-DS-GVO

Dürfen Rezepte an Angehörige ausgehändigt oder direkt an Pflegeheime oder Apotheken übermittelt werden?

Grundsätzlich sollte für diese Fälle eine Einverständniserklärung in schriftlicher Form vorliegen und die berechtigten Angehörigen bzw. die Apotheken/Altenheime benannt sein. Werden die Rezepte beispielsweise durch das Personal des Altenheims abgeholt, sollten diese insgesamt in einem verschlossenen, an das Altenheim adressierten Umschlag oder Karton, übergeben werden.