Die Datenschutzgrundverordnung verlangt, dass Patienten in der Praxis/ Klinik/ MVZ auf bestimmte Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten hingewiesen werden. Dies kann über einen Aushang geschehen. Eine zusätzliche schriftliche Einwilligung des Patienten ist nicht zwingend notwendig.
Muss die Patienteninformation zum Datenschutz von unseren Patienten unterzeichnet werden?
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