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Medizinische-Unterlagen-DS-GVO

Welche Unterlagen dürfen an Angehörige oder Erben herausgegeben werden?

Keine. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber den Familienangehörigen/Ehepartnern. Auch gilt diese über den Tod hinaus. Wir sprechen von der postmortalen Schweigepflicht. Den Erben steht jedoch unter Darlegung des berechtigten Interesses, ein Einsichtsrecht in die Patientenakte zu, soweit der Einsichtnahme nicht der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.