Röhrenbach-Ring 34 – 85617 Aßling

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Anruf-der-Polizei-DS-GVO

Die Polizei ruft in der Notaufnahme/ Klinik oder Praxis an und möchte eine Auskunft über einen Patienten haben.

Grundsätzlich müssen Sie sich immer davon überzeugen können, dass der/ die Anfragesteller auch berechtigt ist, eine Auskunft einzuholen. Telefonisch ist das aber unmöglich. Es kann eine X-beliebige Person am Telefon sein, die sich als Polizei, Behörde oder Angehöriger ausgibt. Daher gilt es, keinerlei Auskünfte am Telefon zu leisten. Lassen Sie sich hier auch nicht unter Druck setzen! Verweisen Sie auf den Datenschutz und leiten Sie die Anfrage an den Datenschutzbeauftragten weiter. Die Auskunft einholende Person muss sich legitimieren können und das geht nur persönlich mit Ausweis und Nachweis des berechtigten Interesses.